Mandatserteilung

Wenn Sie mich beauftragen wollen, wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an mich.
Durch die Zusendung bzw. Entgegennahme einer E-Mail entsteht kein Mandatsverhältnis.

Downloads

Zur einfachen Kommunikation benötige ich Ihre genauen Angaben. Hier können Sie meine Vollmacht und weitere Formulare (im PDF-Format) herunterladen:

¬  Vollmacht zur Mandatsvertretung (PDF)
¬  Fragebogen für den Mandanten (PDF)
¬  Allgemeine Mandatsbestimmungen (PDF)
¬  Antrag für Verfahrenskosten- bzw. Prozesskostenhilfe (PDF)
¬  Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht (PDF)
¬  Inforationen für familienrechtliche Mandatsverhältnisse (PDF)
¬  Vergütungsvereinbarungen für Beratung (PDF)
¬  Verkehrsunfallbogen (PDF)
¬  Vollmacht § 141 III ZPO (PDF)
¬  Vorsorgevollmacht (PDF)

Rechtsanwaltsvergütung

Nachdem ich in Absprache mit Ihnen Inhalt und Umfang des Auftrags festgelegt habe, erörtern erörtere ich Ihnen selbstverständlich die voraussichtlich entstehenden Kosten. Wichtig:

  • Der Gesetzgeber hat die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehen, wonach sich die Gebühren nach einem Gegenstandswert richten.
  • Zum Zeitpunkt der Übernahme Ihres Auftrages ist der Ablauf des Mandats nicht vorhersehbar und damit auch nicht die Anwaltsgebühren bestimmbar. Aus diesem Grunde biete ich im Hinblick auf komplexe Mandatsverhältnisse, Vergütungsvereinbarungen gemäß § 3 a RVG mit einem Stundenhonorar an. Soweit der Arbeitsaufwand für den Anwalt und die Kosten für den Mandanten nicht abschätzbar sind, empfehle ich, eine Honorarvereinbarung mit einem Zeithonorar abzuschließen. Fragen Sie mich danach.

 

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung für den streitgegenständlichen Bereich abgeschlossen haben, prüfe ich für Sie, ob der Versicherungsfall vorliegt (Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung) und übernehme den Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage über die Mandatsabwicklung bis hin zur Schlussabrechnung.

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Soweit Ihnen Prozess-/Verfahrenskostenhilfe zusteht, stehe ich Ihnen auch im Rahmen eines Mandats über die Gewährung von Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe zur Verfügung.
Soweit Sie Prozess-/Verfahrenskostenhilfe beantragen wollen, erfahren Sie nach Download des PKH-Programms auf der Internetseite www.pkh-fix.de, ob Ihnen diese zusteht.